Ein Basisfenster bedeutet, dass der Verkehrsstrom in jedem Umlauf eine garantierte Gründauer erhält. Dies kann folgendermassen erreicht werden: 

  • Der Verkehrsstrom wird durch einen parallelen, nicht feindlichen Verkehrsstrom als Nebenstrom ohne Anmeldung auf Grün geschaltet. 
    Beispiel: IV-Verkehrsstrom schaltet den parallelen Fussgänger-Verkehrsstrom auch auf Grün. 
  • Das Basisfenster wird mit einen zusätzlicher Verkehrsstrom geschaltet. Beide Verkehrsströme haben das gleiche Anzeigeelement. Der zusätzliche Verkehrsstrom wird durch eine Grünkennung angefordert und durch einen Anforderungsbereich im Rahmenplan zeitlich im gewünschten Abschnitt platziert. So erhält das Signal zum definierten Zeitpunkt ein Grünfenster. 
    Beispiel: Ein OeV-Verkehrsstrom erhält unabhängig ob eine Anforderung vorhanden ist, zu einem definierten Zeitpunkt ein Grünfenster.