Der Rahmensignalplan ergibt sich aus der Summe der Rahmensignale. So wie in der konventionellen Technik die Signalzeiten der Signalgruppen einen Signalzeitenplan bilden, so bilden die Rahmensignale der Verkehrsströme einen Rahmensignalplan. Wesentlich ist, dass die Summe der Rahmensignale der Summe aller Verkehrsströme und nicht der Summe aller Signalgruppen entspricht.

In der Regel werden die Rahmensignale auf Basis der Signalzeiten der Festzeitsteuerung geplant. Mit der Abgrenzung des Rahmensignals in einen Anmeldungs- und Verlängerungsbereich wird vermieden, dass ein dem jeweiligen Verkehrsstrom zugeordnete Signalgruppe die Grünzeit ausserhalb des Rahmens schaltet.

Mit der Konstruktion eines Rahmensignalplanes wird das Steuerungsprinzip festgelegt. Es kann eine Steuerung mit konsequenter Koordination im herkömmlichen Sinne oder eine Koordination mit passiver und aktiver Grünbandverbreiterung oder sogar eine vollverkehrsabhängige Steuerung bestimmt werden.


Abbildung 10: Grünband in einem Rahmensignalplan

Aus Sicht von VS 2 gibt es die folgenden Bereich: 

  • Passive Grünbandverlängerung: Der Grünbeginn des Verkehrsstrom (VS 2) wird durch das Grünende der feindlichen Verkehrsströme (VS 1) bestimmt. Die feindlichen Verkehrsströme können mit Verkehr bis zu ihrem Rahmenende verlängern.
  • Koordiniertes Grünband: In diesem Bereich kann das Grün der Verkehrsströme nicht durch feindliche Verkehrsströme abgebrochen werden. Das Grün der Verkehrsströme ist geschützt.
  • Aktive Grünbandverlängerung: Ein feindlicher Verkehrsstrom (VS 3) hat einen Rahmen. Solange der Verkehrsstrom (VS 2) noch Verkehr hat kann er bis zu seinem Rahmenende verlängern. 


Abbildung 11: Rahmensignalplan für den vollverkehrsabhängigen Betrieb

Werden zu jeder Zeit alle Rahmensignale freigegeben, so entsteht eine vollverkehrsabhängige Steuerung. Es ergeben sich also je nach Konstruktion des Rahmenplanes vollverkehrsabhängige Steuerungen oder feste Koordinationen oder Mischformen wie die verkehrsabhängig koordinierte Teilverkehrsabhängigkeit.


Abbildung 12: Koordinierter Rahmenplan mit Teilverkehrsabhängigkeit

Einige Verkehrsströme haben einen eingeschränkten Bereich für Anmeldung und Verlängerung die sich mit feindlichen Verkehrsströmen überschneiden können. Andere Verkehrsströme haben einen Dauerrahmen. In den Bereichen wo sich feindliche Verkehrsströme überschneiden ist eine Teilverkehrsabhängigkeit vorhanden. 


Abbildung 13: Rahmenplan für den festen koordinierten Betrieb

In diesem Beispiel gibt es keine überlappende Bereiche. Die Verkehrsströme können nur in genau festgelegten Bereichen Anmelden und Verlängern. Es ist keine Verkehrsabhängigkeit vorhanden.