Im Grün werden die Zustandswerte aufgrund der Verlängerungsbedingungen festgelegt. Diese sind abhängig vom Verkehr, vom Rahmensignal sowie von den eingestellten Vergleichswerten in Bezug auf die mögliche Gründauer.

Zur Erfassung des Verkehrs können Nettozeitlücken einerseits und Belegungsgrade andererseits eingesetzt werden. Die Nettozeitlücke muss kleiner als der eingestellte Vergleichswert sein. Dazu werden alle Schleifen eines Verkehrsstroms abgefragt. In bestimmten Fällen ist es jedoch sinnvoll, diese nur während einer gewissen Grünzeit zu berücksichtigen. Die Aktivzeit gibt an, wie lange ein Detektor während der Grünzeit abzufragen ist. Sie wird insbesondere bei Schleifen an der Haltelinie eingesetzt.

Die Verlängerungskriterien können aufgrund der Zeitlücke des Belegungsgrades oder aufgrund einer Kombination beider Auswertungen definiert werden.

Ist die Zeitlücke der abfliessenden Fahrzeuge immer noch kleiner als der eingestellte Vergleichswert, der Belegungsgrad jedoch zu klein, so wird keine Verlängerung mehr gewährt.

Zu diesen, im Allgemeinen verwendeten, Verlängerungskriterien können in speziellen Fällen zusätzliche zur Kontrolle des Abflusses eingesetzt werden. Sind im Abflussbereich des Verkehrsstroms Staudetektoren vorhanden, wird nach einer Staumeldung das Grün eines zugeordneten Verkehrsstroms nach Mindestgrünzeit 1 (tg,min1) beendet. Das Kriterium Stau verwendet den geglätteten Belegungsgrad.

In manchen Fällen ist der Abfluss nicht mit speziellen Stauschleifen überwacht. Trotzdem ist eine weitere Verlängerung der Grünzeit bei stehendem Verkehr nicht erwünscht. Eine Flusskontrolle ist mit kurzen Schleifen an der Haltelinie durch die Abfrage von Belegungsdauer und Zeitlücke möglich.

Die Gründauer kann in fünf Stufen entsprechend den Eingriffsarten beschränkt werden. Das Maximum ist durch den Vergleichswert maximale Grünzeit 2 (tg,max 2) gegeben. Dieser Vergleichswert ergibt sich aus einer Berechnung der erforderlichen Gründauer in Abhängigkeit der Belastung des Verkehrsstroms.