Die Zwangsanforderungszeit (Tzwang) des Abmelders (Detektorfunktion ABxx) hat folgende Bedeutung:


Tzwang = 0

meldepunktabhängige Zwangsanforderung

Erreicht die Verkehrsstromwartezeit eines Verkehrsstroms die Zwangsanforderungszeit eines Meldepunkts, so wird für diesen eine Zwangsanforderung gestartet. Das heisst, die Wartezeit dieses Meldepunkts wird gestartet, obwohl keine Anforderung erfolgte.


Tzwang = Wert aus [1 … 3276]

verkehrsstromabhängige Zwangsanforderung

Erreicht die Verkehrsstromwartezeit die Zwangsanforderungszeit des Abmelders, so wird eine Hauptanforderung ausgelöst.


Tzwang = INAK

keine Zwangsanforderung

Voraussetzung für eine Deaktivierung der Zwangsanforderung ist, dass der betreffende Verkehrsstrom auf andere Weise Grün erhalten muss.

Dies kann durch einen Notanmelder, einen zweiten Verkehrsstrom (z.B. Bus auf Kfz-Verkehrsstrom) oder ein Basisfenster erfolgen.


In diesem Fall löst vs | plus eine Zwangslöschung unabhängig vom Grün aus, um eine Blockierung von weiteren Anforderungen zu verhindern. Die Zwangslöschung erfolgt dann, wenn alle Detektorwartezeiten (twdet) die Haltezeit erreicht haben.


Wird einem Verkehrsstrom kein Abmelder zugeordnet, so wird die Zwangsanforderungszeit meldepunktabhängig gesteuert.

Werden einem Verkehrsstrom mehrere Abmelder zugeordnet, so gelten die Werte des letztgenannten Abmelders gemäss Zuordnungstabelle.


siehe auch: