Zwangsanforderung VS- oder Det- abhängig
Die Zwangsanforderungszeit (Tzwang) des Abmelders (Detektorfunktion ABxx) hat folgende Bedeutung:
Tzwang = 0 |
meldepunktabhängige Zwangsanforderung |
Erreicht die Verkehrsstromwartezeit eines Verkehrsstroms die Zwangsanforderungszeit eines Meldepunkts, so wird für diesen eine Zwangsanforderung gestartet. Das heisst, die Wartezeit dieses Meldepunkts wird gestartet, obwohl keine Anforderung erfolgte. |
Tzwang = Wert aus [1 … 3276] |
verkehrsstromabhängige Zwangsanforderung |
Erreicht die Verkehrsstromwartezeit die Zwangsanforderungszeit des Abmelders, so wird eine Hauptanforderung ausgelöst. |
Tzwang = INAK |
keine Zwangsanforderung |
Voraussetzung für eine Deaktivierung der Zwangsanforderung ist, dass der betreffende Verkehrsstrom auf andere Weise Grün erhalten muss. Dies kann durch einen Notanmelder, einen zweiten Verkehrsstrom (z.B. Bus auf Kfz-Verkehrsstrom) oder ein Basisfenster erfolgen. |
In diesem Fall löst vs | plus eine Zwangslöschung unabhängig vom Grün aus, um eine Blockierung von weiteren Anforderungen zu verhindern. Die Zwangslöschung erfolgt dann, wenn alle Detektorwartezeiten (twdet) die Haltezeit erreicht haben. |
Wird einem Verkehrsstrom kein Abmelder zugeordnet, so wird die Zwangsanforderungszeit meldepunktabhängig gesteuert. Werden einem Verkehrsstrom mehrere Abmelder zugeordnet, so gelten die Werte des letztgenannten Abmelders gemäss Zuordnungstabelle. |
siehe auch:
- Haltezeit ÖPNV (Fehler in vs | plus-Versionen vor 8.0.0)