Die Haltezeit gibt an, wie lange die Wirkung eines Meldepunkts anhält. Sobald die Detektorwartezeit grösser als der Wert Haltezeit ist, wird die Wirkung des betreffenden Detektors ausgeschaltet.

Bei Meldepunkten, welche die Belegung erfassen (Anmeldeart Beleger) und mit einer Haltezeit von 0s eingestellt sind, bleibt die Wirkung nur gerade während der effektiven Belegung des Meldepunkts erhalten.


Beim OEV im Besonderen wird die Detektorwartezeit nur dann gelöscht, wenn das OEV zumindest einmal im Bereich der erwarteten Ankunftssekunde Grün erhalten hat.


ab vs | plus Version 8.0.0

Die Haltezeit hat in früheren vs | plus-Versionen bei OePNV-Verkehrsströmen nur teilweise funktioniert. Nur bei Verkehrsströmen, die eine Zwangslöschung im Rot erlaubten, hatte die Haltezeit eine Wirkung. Dieses Verhalten wurde in der vs | plus-Version 8.0.0 angepasst.


Die Zwangslöschung bei OEV-Verkehrsströmen erfolgt standardmässig nur im Grün. Über die Zwangsanforderungszeit des Meldepunkt-Abmelders kann die Zwangslöschung auch im Rot erfolgen.

Die neue Funktionalität gilt sowohl für Standard OeV-Verkehrsströme als auch für OeVModul-Verkehrsströme. Das Verhalten wurde demjenigen der IV-Verkehrsströme angepasst. Da aber bei OeV-Verkehrsströmen einzelne Fahrzeuge verfolgt werden, ergeben sich die folgenden Unterschiede:

  • Wenn alle angemeldeten Detektoren / Meldepunkte eines Verkehrsstroms die Haltezeit überschritten haben, wird der Verkehrsstrom zwangsgelöscht.
  • Die Zwangslöschung wird abhängig von der Parametrierung des Verkehrsstromes ausgeführt. Dies ist standardmässig im Grün des Verkehrsstroms. Mit der entsprechenden Parametrierung (siehe oben) kann dies auch im Rot des Verkehrsstromes erfolgen.


siehe auch: