Die Ermittlung des nächsten Bildes (Phase) erfolgt nachfolgendem Ablauf:

  • 1. Schritt:        In jedem der sechs Prioritätselemente wird ein Hauptstrom nach dem zyklischen Prinzip des Hauptzeigers bestimmt.
  • 2. Schritt        Es wird der Hauptstrom mit dem grössten Prioritätswert gewählt. Die folgende Phase wird von nun an nur noch durch das ihm zugeordnete Prioritätselement bestimmt.
  • 3. Schritt        Die Nebenströme mit Anmeldung werden zum in Schritt 2 gewählten Hauptstrom dazu geschaltet. Die Dauer, für welche Nebenströme mit Anmeldung dazugeschaltet werden können, wird zum einen durch die Zeigerverzögerung (Standard = ∞) als auch durch eine Zuschaltzeit (Privilegzeit) begrenzt.
  • 4. Schritt        Ist der Hauptstrom nicht mehr der gleiche wie im vorherigen Durchlauf (der Zeiger hat weiter geschaltet oder es erfolgt ein Eingriff aus einem höheren Prioritätselement), so werden alle Verkehrsströme, die Grün haben und nicht mehr in der Nebenreihe für Nebenströme mit Anmeldung des Hauptstromes sind, ausgeschaltet.


Als besondere Regeln der Schrittsteuerung gelten:

Wird eine laufende Phase durch einen OePNV Verkehrsstrom (Verkehrsstromart OEV) abgebrochen und hat der abgebrochene Hauptstrom seine maximale Grünzeit 1 (gmax1) noch nicht erreicht, so bleibt der Hauptzeiger auf dem abgebrochenen Hauptstrom stehen. Nach dem Ende der OEV Phase kann dann die abgebrochene Phase nochmals gebracht werden (mit Phasenrücksprung).

Die Dauer der Zuschaltzeit der Nebenströme ist standardmässig auf unendlich () gesetzt. Sie kann für einzelne Nebenströme bei Bedarf eingestellt werden. Dies wird mit der MBB-Tabelle gemacht. Dort kann in Abhängigkeit der Position des Zeigers für einen Nebenstrom eine individuelle Zuschaltzeit definiert werden.

Es ist auch möglich eine weitere Rotkennung zu vergeben. Dies geschieht auch mit der MBB-Tabelle. Dort kann in Abhängigkeit der Position des Zeigers für einen Nebenstrom eine zusätzliche Rotkennung definiert werden.

Bei allen Schritten wird die Feindlichkeitsmatrix beachtet.


siehe auch: