Rangfolge, nach welcher konkurrierende ÖPNV zu berücksichtigen sind (Rang 1 = hohe Priorität, Rang n= niedrige Priorität).

Die Parametrisierung erfolgt durch die Vergabe von Rängen. Gleichstellungen von Verkehrsströmen (Verkehrsströme haben gleichen Rang) sind erlaubt.


Wird eine Rangliste ohne Gleichstellungen definiert, so werden die folgenden Entscheidungskriterien unwirksam, da der Entscheid bereits eindeutig getroffen werden kann. Andererseits müssen bei Gleichstellungen weitere Kriterien wirksam werden.