• Meldepunkt Nummer (Kan Nr): Die Meldepunktnummer entspricht der Kanalnummer eines Detektors. Sowohl bei Funktelegrammen als auch bei herkömmlichen Anforderungen mit Detektoren muss das ÖV-Modul die Meldepunkt- oder die Detektornummer kennen. Je nach Eintrag in der Spalte Anforderungsart muss eine Detektorkanalnummer (parallel) oder Meldepunktnummer (seriell) eingetragen werden.

Die Zuweisung erfolgt anhand des Feldes STG MP. Damit können die im Steuergerät effektiv vorhandenen und in der Grundversorgung definierten Objekte ausgewählt und zugewiesen werden. Die Meldepunktnummer wird bei der Zuweisung automatisch aus der Grundversorgung übernommen.

  • Zuordnung zu Verkehrsstrom (VS): Jeder Detektor/Meldepunkt muss einem Verkehrsstrom zugeordnet werden. Beim ÖV-Modul kann ein Detektor auch mehreren Verkehrsströmen mit unterschiedlichen Eigenschaften zugeordnet werden.
  • Überfahrlage (Lage): Insbesondere beim ÖPNV ist es von Interesse, in welcher Reihenfolge die Meldepunkte befahren werden. Davon direkt abhängig ist die Funktion Zwangsanforderung. Mit der Überfahrlage eines Meldepunktes oder Detektors wird diese Reihenfolge angegeben.
  • Fahrstreifen: Wird zurzeit in vs | plus nicht verwendet.
  • Anforderungsart (Anfo Art): Die Abspeicherung von Anforderungen durch das ÖV-Modul in dem eigentlichen ÖV-Speicher ist sowohl für Funktelegramme als auch für herkömmliche Detektoranforderungen möglich. Mit der Anforderungsart wird angegeben, ob eine Anforderung seriell mit Telegramm oder über die normalen Detektoreingänge parallel erfolgt.
  • Eintrag: Bei Meldepunkten, die auf mehrere Verkehrsströme einwirken, erfolgt ein Eintrag in den ÖV-Speicher. Dieser Eintrag kann gesperrt werden, falls er nicht erwünscht ist. Ist der Abmelder gesperrt, wird auch keine Zwangsauszählung eingetragen. Bei Parametergruppen ohne Abmeldung wird die Zwangsauszählung nur eingetragen, wenn ein Pseudoabmeldepunkt parametriert ist und der Eintrag nicht gesperrt ist.


siehe auch: