Kontrollzeit Phasenübergang
Mit diesem Parameter kann definiert werden, nach welcher Wartezeit der Phasenübergang eines feindlichen Verkehrsstroms abgebrochen werden kann.
- Abbruch nicht erlaubt
Abbruch im Phasenübergang ist nicht erlaubt: Der Phasenübergang ist geschützt. Der früheste Eingriff ist nach der minimalen Grünzeit 1 (tg, min1) möglich.
- Abbruch erlaubt
Der Phasenübergang ist nicht geschützt: Ein Eingriff ist bis zur Einschaltung des feindlichen Verkehrsstroms möglich (ab erster Rot/Gelb- resp. Grünsekunde nicht mehr erlaubt).
- Nach der minimalen Rotzeit meldet sich der Verkehrsstrom in der zweiten Zeile an.
- Zwei Sekunden später meldet sich der Verkehrsstrom in der ersten Zeile an. Der Übergang wird sofort gestartet.
- Weitere drei Sekunden später ist die Kontrollzeit Phasenübergang des zweiten Verkehrsstroms erreicht (Verkehrsstromwartezeit grösser als Kontrollzeit Phasenübergang). Die Einschaltung des Verkehrsstroms 1 wird abgebrochen (er hat noch nicht rot/gelb oder grün) und der Verkehrsstrom 2 wird nun geschalten.