Wenn im Rot eines Verkehrsstroms die Verkehrsstromwartezeit die Kontrollzeit 2 überschreitet, wird bei den feindlichen Verkehrsströmen nur noch die minimale Grünzeit 2 (tg,min2) zugelassen.


Eine Kontrollzeit 2 von INAK bewirkt, dass der betreffende Verkehrsstrom nie eine Reduktion der Gründauer der feindlichen auf tg,min2 bewirken kann.

Ein kleinerer Wert bei Kontrollzeit 3 hat erst eine Wirkung, wenn die Kontrollzeit 1 und 2 überschritten ist.


Abb.66: Kontrollzeit KZ2