Darf zum Beispiel ein Fussgänger im Grün seines parallelen Motorfahrzeug-Verkehrsstroms nicht mehr auf Grün geschaltet werden, so gilt der Motorfahrzeug-Verkehrsstroms als massgebend (er macht was er will) und der Fussgänger als abhängiger. Mit dt wird das spätest erlaubte Zuschalten des Fussgängers bestimmt.