Der Bereich zwischen Beginn Anmeldung und Beginn Verlängerung gilt als Anmeldebereich.

In diesem Bereich geschieht zum einen eine Anforderung zur Anmeldung, so dass der betreffende Verkehrsstrom in der Bildzusammenstellung berücksichtigt wird, zum anderen erfolgt die Erteilung des Grünbefehles und damit der Start des Phasenüberganges.

Ausnahmen sind nur dann gegeben, wenn sich der Verkehrsstrom in der Stufe 2 befindet oder auf Koordinationskennung weich gestellt ist.


siehe auch: