Jeder Detektor, welcher einem Verkehrsstrom zugeordnet ist, kann eine Anforderung des Verkehrsstroms bewirken. Dazu startet unabhängig vom Rahmen bei der Erstanforderung eine Verkehrsstromwartezeit. Diese kann auch durch die Grünkennung gestartet werden.

Um einen Verkehrsstrom anzumelden, muss als erstes die Verzögerungszeit (Detektorwartezeit ist grösser als der Vergleichswert der Verzögerungszeit) erfüllt sein. Als zweites muss das Rahmensignal für Anmeldung des betreffenden Verkehrsstroms auf frei sein (Verkehrsstrom erlaubt). Erst wenn beide Bedingungen erfüllt sind (Verkehrsstrom angefordert und Rahmensignal für die Anmeldung vorhanden), gilt ein Verkehrsstrom als angemeldet.

Wenn die Anforderung eines Verkehrsstroms aufgrund einer Detektoranforderung ausserhalb des Rahmens für Anforderung erfolgt, wird der Verkehrsstrom beim nächsten Rahmenbeginn angemeldet. 

Eine Anmeldung kann auch erfolgen, wenn die maximale Wartezeit (einstellbar) eines Verkehrsstroms überschritten wird. (Der Verkehrsstrom wird in die Prioritätsstufe 2 gesetzt).

Erst nach einer Anmeldung wird der Verkehrsstrom für die folgende Wunschbildzusammenstellung berücksichtigt.

Werden später die Detektorwartezeiten zurückgesetzt, so werden folglich auch die Verkehrsstromwartezeiten zurückgesetzt. Die Anmeldung des Verkehrsstroms ist annulliert. Somit kann der Vergleichswert Haltezeit eine Anmeldung eines Verkehrsstroms rückgängig machen, sofern nicht ein zweiter Detektor des entsprechenden Verkehrsstroms die Anmeldung aufrechterhält, beziehungsweise bereits auf die Anmeldung reagiert wurde.